Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen Vertrags
Das Projekt
Ort: Bern
Kunde: Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen VBSA
Dauer: 2021-2022
Artikel 3 Absatz 4 des CO2-Gesetzes sieht vor, dass der Bund mit einzelnen Unternehmensgruppen Reduktionsziele vereinbaren kann. Zwischen dem UVEK und dem VBSA wurde 2014 ein Vertrag zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung abgeschlossen.
Weil dieser bis Ende 2021 befristet war, haben zwischen dem Bund und dem Verband Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung stattgefunden. RA lic. iur Lorenz Lehmann hat den VBSA im Rahmen dieser Vertragsverhandlungen begleitet und juristisch beraten. Der VBSA und das UVEK konnten im März 2022 einen neuen Vertrag über die Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung und die Umsetzung von Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 in Schweizer Kehrichtverwertungsanlagen unterzeichnen.
Juristische Beratung des VBSA in den Bereichen Umwelt- und Klimarecht
Textvorschläge für die Vertragsredaktion
Überprüfung von Textvorschlägen der anderen Verhandlungsdelegationen
Teilnahme an Gesprächen im Rahmen der Vertragsverhandlungen intern und extern
Sicherstellung der Kompatibilität der Vereinbarung mit den Verbandsstatuten
Herausforderungen
Umgang mit sich verändernden und z.T. unklaren rechtlichen Grundlagen betreffend CO2-Gesetz
Vertragliche Regelung einer juristisch und technisch komplexen Materie in Berücksichtigung von zahlreichen z.T. divergierenden Interessen der Beteiligten
Konsensfindung in einem engen Zeitfenster mit zahlreichen gegenseitigen Abhängigkeiten der Beteiligten
Redaktion eines gut verständlichen und präzisen Vertragstextes, der aber auch Raum lässt für technologische und rechtliche Weiterentwicklung
Ansprechperson
Lorenz Lehmann
Partner, Ressortleiter Umwelt- und Klimarecht, Präsident des Verwaltungsrats
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