Schiessanlagen

«Ende Feuer» – wer räumt auf?

Wir beraten Gemeinden

In fast jeder Gemeinde der Schweiz steht eine Schiessanlage, die in den kommenden Jahren zu sanieren ist. Welche Rahmenbedingungen gelten, hängt vom Standort ab.

Die Regelungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für den Umgang mit alten Schiessanlagen sind zwar klar, doch unterscheiden sich die Vollzugsvorgaben und Vorschriften je nach Kanton erheblich. Wir beraten Gemeinden umfassend zum technischen und rechtlichen Vorgehen bei der Sanierung von Schiessanlagen. Ebenso führen wir die Ausschreibungen durch, machen die Bauplanung und begleiten die Sanierungsarbeiten. Zudem unterstützen wir Sie dabei, im Abgeltungsverfahren Finanzbeiträge zu beantragen.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Umweltfachleute unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen:

Von der Untersuchung über die Sanierung bis zur Rekultivierung

Mit einer detaillierten Untersuchung der Belastungssituation können die voraussichtlichen Sanierungskosten frühzeitig und aussagekräftig veranschlagt werden.

 

Ansprechpartner

Stefan Fuchs

Geschäftsführender Partner

Melanie Tschopp-Vögtli

Ressortleiterin Altlasten und Geologie

Lars Schudel

Senior Projektleiter Altlasten, Stv. Ressortleiter Umweltplanung

Unsere Referenzen