Das Amt für Umwelt (AfU) erstellt den Kataster der belasteten Standorte und ist für die Anordnung von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte im Kanton Thurgau zuständig sowie für den Erlass von Kostenverteilungsverfügungen gemäss Art. 32d Abs. 4 USG. Seit 2006 unterstützt das Ressort Recht der Ecosens AG das AfU regelmässig bei der Bearbeitung von komplexen Rechtsfragen und dem Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit altlastenrechtlichen Massnahmen und Kostenverteilungen. Auch wenn Kostenverteilungsverfügungen von Beteiligten angefochten werden, berät und begleitet die Ecosens AG das AfU in nachfolgenden Rechtsmittelverfahren, teilweise bis vors Bundesgericht (z.B. BGer 1C_712/2020 und 1C_714/2020).