Das Altlastenprogramm des Kantons Zürich und Kostenverteilungen

Das Altlastenprogramm des Kantons Zürich und Kostenverteilungen

Kürzlich hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) seinen Zwischenbericht über das Altlastenprogramm des Kantons Zürich vorgestellt. Darin finden sich viele interessante Hinweise auf den Vollzug des Altlastenrechts in jenem Kanton der Schweiz, welcher mit 5’740 die meisten Einträge im Kataster der belasteten Standorte erfasst hat.

Details finden Sie hier:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/abfall-rohstoffe/altlasten-belastete-standorte.html

In diesem Bericht wird auch erwähnt, dass die Anzahl der behördlichen Kostenverteilungen durch das AWEL in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Es handelt sich dabei um diejenigen Verfahren, in denen die regelmässig hohen Kosten für Untersuchungs- und Sanierungsmassnahmen auf die beteiligten Verursacher verteilt werden. Diese Verfahren gestalten sich oft aufwändig und dauern lange, weil schwierige Abklärungen von Sachverhalten erforderlich sind, die sich vor vielen Jahren abgespielt haben, und zu denen oft keine Dokumente mehr vorliegen. Zudem stellen sich darin auch immer wieder komplexe Rechtsfragen, für die es nur wenige oder gar keine Präjudizien gibt.

Die Rechtsanwälte der Ecosens AG haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Parteien in solchen Kostenverteilungsverfahren. Wir schätzen die Erfolgschancen von solchen Verfahren ab, schreiben Gesuche und Rechtsschriften und nehmen an Besprechungen und Verhandlungen teil. In den letzten fünf Jahren haben wir im Auftrag unserer Kunden mehr als 30 solcher Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss geführt und mehr als zehn sind nach wie vor pendent.

Weiter Informationen zu unseren Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kostenverteilungen finden Sie hier:

Referenzblatt „Kostenverteilung“

 

Ansprechperson:

Lorenz Lehmann

Geschäftsführender Partner
Präsident des Verwaltungsrats