Wenn Sie wissen wollen, was die erste Meinung taugt
Wer mit Forderungen aus einem Umweltgutachten konfrontiert ist, braucht Gewissheit über die Aussagekraft des Berichts und die Angemessenheit der vorgeschlagenen Umweltmassnahmen.
Ein Umweltgutachten beurteilt eine problematische Situation aus Expertensicht und bildet oft die Grundlage für juristische Entscheidungen. Je nach Fall ist die Tragweite des Gutachtens erheblich – es kann zum Beispiel die Höhe finanzieller Entschädigungen bestimmen oder einschneidende Sanierungsmassnahmen für nötig erklären.
Gerade bei komplexen Fragestellungen empfiehlt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. Dafür bieten wir Ihnen unsere Expertise an.

Unsere Dienstleistungen:
- Prüfen von Umweltgutachten und -berichten auf Vollständigkeit und methodische Korrektheit
- Überprüfen und Bewerten der Schlussfolgerungen eines Gutachtens (Massnahmen, Kosten usw.)
- Prüfen von behördlichen Auflagen
- Prüfen der Sachlage bei rechtlichen Streitigkeiten (technisch und juristisch)
- Erarbeiten von alternativen Massnahmen und konkreten Handlungsempfehlungen
Ihre Ansprechperson Deutschschweiz:

Daniel Aegerter Partner, Ressortleiter Umwelt Due Diligence und Compliance
Dipl. Umwelt-Natw. ETH
daegerter@ecosens.ch +41 44 839 47 78 Mehr
Ihre Ansprechperson Westschweiz:

Stefan Fuchs Geschäftsführender Partner
Dipl. Erdw. BENEFRI UniFR, Geologe CHGEOL
sfuchs@ecosens.ch +41 26 422 39 55 Mehr