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Vereinigung für Umweltrecht
Die Berücksichtigung von Messunsicherheiten hat bei der Messung Nichtionisierender Strahlung (NIS) im hochfrequenten Bereich, z.B. bei Mobilfunkantennen eine besondere Bedeutung. Es stellt sich konkret die Frage, ob bei der Beurteilung einer Grenzwertüberschreitung einer Anlage die Messunsicherheit zu einem gemessenen Wert dazu gezählt oder abgezogen werden soll. Im Gegensatz zu anderen Umwelteinwirkungen (z.B. Luftschadstoffe) ist die Messunsicherheit relativ gross. Weil sowohl das Schutzinteresse der Bevölkerung und der Behörden als auch das ökonomische Interesse der Betreiber stark ist, wird diese Frage sehr kontrovers diskutiert. In einer naturwissenschaftlichen und juristischen Abhandlung sind diese Positionen erörtert und publiziert worden: "Die Messunsicherheit beim Vollzug der NIS-Verordnung im Spannungsfeld zwischen rechtspolitischen und rechtsstaatlichen Interessen" in "Umweltrecht in der Praxis", Vereinigung für Umweltrecht, Band 15, Heft 2, Februar 2001.
Ganzer Bericht (PDF/55KB)

Messung nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung
in einer Gemeinde
Flächendeckende Erfassung nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung (NIS) in der Gemeinde Tiefencastel (GR) im Oktober 2000. NIS von hochfrequenten (z.B. Mobilfunkanlagen) und niederfrequenten Anlagen (z.B. Trafostationen, Hochspannungsleitungen, Bahnstrom) sind gemessen und ausgewertet worden. Die Resultate sind in der Gemeinde präsentiert und in einem Bericht im Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlt worden.
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