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Die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen
Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS 6508) verlangt von den Betrieben
eine eigenverantwortliche Analyse der Arbeitsabläufe und die Entwicklung
von Massnahmen zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit. Dabei
sind bei den sogenannten besonderen Gefahren Spezialisten der
Arbeitssicherheit beizuziehen. Ecosens AG hat in Firmen verschiedener
Branchen den Bereich der Arbeitshygiene bearbeitet (Elektrotechnik, Chemie,
Lebensmittel). Verschiedene Gefährdungspotentiale sind identifiziert
und analysiert worden:
- Gefährdung durch chemische Stoffe (z.B. Einatmen von Dämpfen)
- Ungenügende ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze (z.B.
Repetitive Tätigkeit, Beleuchtung, Bildschirmarbeit)
- Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibrationen).
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