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25. November 2003, 02:14, Neue Zürcher Zeitung

Von Asbest bis Schimmelpilz

Die Liste möglicher Innenraumbelastungen ist lang

Innenraumbelastungen wie Asbest, PCB, Elektrosmog oder Schimmelpilze können bei Bewohnern vielfältige Beschwerden auslösen. Eigentümer und Verwaltungen sind dann gefordert. Die Eruierung und die Beseitigung von Schadstoffen oder Belastungen sind meist mit hohen Kosten verbunden. Es lohnt sich daher, der Thematik bereits beim Kauf von Liegenschaften oder bei Sanierungen Aufmerksamkeit zu schenken. (Red.)

Von Albert von Däniken, Daniel Sabathy und Sabina Spinnler*

Das Innenraumklima ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Liegenschaft. Im Vordergrund stehen dabei Temperatur und Feuchtigkeit. Zum Klima gehören aber auch all jene Aspekte im Innenraum, die das Wohlbefinden beeinflussen. So können Schadstoffe aus Baumaterialien in die Innenraumluft gelangen und die Gesundheit der Benutzer beeinträchtigen. Nicht zu vergessen sind physikalische Ursachen wie Lärm oder Elektrosmog. Inhaber, Bewirtschafter und Benutzer von Liegenschaften machen diese Aspekte immer häufiger zum Thema. Während der siebziger und achtziger Jahre wurden Materialien verwendet, die sich im Nachhinein als gesundheits- oder umweltgefährdend herausstellten und deren Einsatz inzwischen verboten ist. Da heute viele dieser Gebäude renoviert oder erneuert werden, kommen solche Materialien zum Vorschein. Bekannte Beispiele sind Asbest und PCB (polychlorierte Biphenyle). Die Entfernung und Entsorgung dieser Materialien im Rahmen einer Renovation kann zu unverhältnismässig hohen Kosten führen.

Stärkere Sensibilisierung
Häufig klagen Bewohner oder Nutzer von Immobilien über gesundheitliche Beschwerden, deren Ursachen in der schlechten Luftqualität zu suchen sind. Eigentümer oder Verwaltungen sind dann gezwungen, die Ursachen dieser Beschwerden abzuklären. So traten zum Beispiel in einer Überbauung kurz nach der Fenstersanierung bei einzelnen langjährigen Mietern Beschwerden mit unspezifischen Symptomen auf. Es war naheliegend, dass sich die Situation durch den Einbau der neuen Fenster verändert hatte. Als mögliche Ursache wurden die verwendeten Materialien (Anstriche, Lackierungen oder Dämmstoffe) vermutet. Obwohl Messungen keine signifikanten Konzentrationen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) oder Formaldehyd gezeigt hatten, verschwanden die Symptome, als die Mieter bewusst und regelmässig lüfteten.

Bewohner und Nutzer von Liegenschaften werden auch durch Medienberichte sensibilisiert. So fragten sich die Bewohner eines über 200-jährigen Bauernhauses, ob sie mit Belastungen zu rechnen hatten, nachdem sie auf die Problematik von Biozid-Anwendungen in Holzkonstruktionen aufmerksam geworden waren. Mittels einer Messung konnte aufgezeigt werden, dass die Raumluftkonzentration von PCP (Pentachlorphenol) in einem Bereich liegt, der nach heutiger Kenntnis nicht zu gesundheitlichen Schäden führt.

Vielfältige Ursachen
Die Ursachen für Unwohlsein oder gar gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit Innenraumbelastungen sind sehr vielfältig. Oft erfolgt die Schädigung über die eingeatmete Luft, seltener über wiederholten direkten Hautkontakt. In Baumaterialien verwendete chemische Stoffe wie PCB, PCP, Lindan oder Formaldehyd gasen aus und gelangen über die Atemluft direkt in die Lungen. Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC) belasten die Raumluft als Reststoffe von Farbanstrichen oder Klebstoffen. Asbestfasern und Feinstaub liegen als mikroskopisch kleine Partikel vor. Sie werden durch die Bewegungen im Raum oder durch Lüftungsanlagen aufgewirbelt und verteilt und gelangen so in die Atemwege. In andern Fällen liegen die Quellen für Belastungen ausserhalb der Gebäude. Zu solchen physikalischen Einwirkungen auf unsern Organismus zählen Elektrosmog (nichtionisierende elektromagnetische Strahlung, NIS) von Mobilfunkantennen, Hochspannungsanlagen usw., Radon als radioaktives Gas aus dem Untergrund oder auch Lärm. Diese Phänomene können schadstoffbedingte Befindlichkeitsstörungen unter Umständen fördern oder verstärken.

Es gibt auch Luftbelastungen, deren Ursprung natürlicher Art ist. Schimmelpilze etwa können bei Allergikern und besonders empfindlichen Menschen zu unangenehmen Symptomen führen und die Raumqualität stark beeinträchtigen. Einige Stoffwechselprodukte dieser Pilze zählen zudem zu den hochtoxischen Verbindungen.

Unterschiedliche Beschwerden
Die Reaktion auf die «schlechte Luft» ist individuell. Bei manchen Menschen führen schon geringste Schadstoffmengen zu verringerter Leistungsfähigkeit, Schlafstörungen, Atemwegproblemen oder Unbehagen. Andere sind sensibel auf Gerüche oder gewisse Stoffe, was Allergien auslösen kann. Ebenso vielfältig sind die gesundheitlichen Auswirkungen. Sie können sehr unspezifisch sein und sich in Schleimhautreizungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit äussern: Man spricht dabei vom «Sick Building Syndrome». Häufig ist es schwierig, eine direkte Ursache-Wirkungs-Kette zu definieren - anders als bei toxischen und krebserregenden Stoffen, die gemäss ihrem Wirkungsprofil zu ernsthaften Erkrankungen führen können und die meist dosisabhängig und damit berechenbar sind.

Liegen Beschwerden über Belastungen in Wohn- oder Büroräumen vor, ist der Eigentümer gefordert. Wenn die Ursache des Übels nicht bekannt ist, wird die Quelle mittels visueller Gutachten und chemischer oder sensorischer Messungen eruiert. Diese Untersuchungen können sich langwierig und komplex gestalten. Sanierungen sind wegen der erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt aufwendig und teuer. Eine belastete Liegenschaft verliert an Wert, auch wenn sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht sofort saniert werden muss. Spätestens vor dem Rückbau sind die schadstoffhaltigen Materialien zu entfernen und zu entsorgen. Nicht zu unterschätzen sind auch Imageschäden, besonders bei grösseren Objekten und dann, wenn die Abklärungen nicht im Vorfeld vorgenommen, die Sanierungen nicht fachgerecht ausgeführt und die Betroffenen nicht frühzeitig und korrekt informiert worden sind.

Keine Rechtsgrundlage
Vermieter müssen vermehrt damit rechnen, dass Mieter die Beseitigung von Schadstoffen verlangen. Sie können die Forderungen sogar einklagen, zusätzlich Schadenersatz verlangen oder vom Mietvertrag zurücktreten. Kann der Mieter beweisen, dass Schadstoffe vorhanden sind, die bei ihm gesundheitliche Schäden bewirken, dürfte er vor Gericht Erfolg haben. Neben Ansprüchen von Mietern ist auch mit Schadenersatzforderungen von weiteren Gebäudenutzern zu rechnen.

In der Schweiz gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorschriften, die das Thema Innenraumbelastung umfassend abdecken. Der Bundesrat wollte im neuen Chemikaliengesetz mit dem «Wohngiftartikel» eine Grundlage schaffen, die es ermöglicht hätte, Raumluft-Grenzwerte und Regelungen bezüglich Schadstoffquellen zu erlassen. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Parlament im Herbst 2000 klar verworfen. Somit sind rechtliche Bestimmungen über die Innenraumluft vorerst nur punktuell, auf Stufe von Empfehlungen und Richtlinien, vorhanden. Die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Richtwerte zum Schutz von Gebäudenutzern (z. B. für Formaldehyd und PCB) haben keine Rechtsverbindlichkeit. Sie können aber für die Beurteilung in einem konkreten Fall herangezogen werden, wenn allgemein gültige Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen direkt auf den Schutz der Gebäudenutzer Bezug nehmen. Ein gesetzlicher Schutz durch verbindliche Grenzwerte für physikalische Einwirkungen in Innenräumen durch Radon, NIS und Lärm findet sich in spezifisch zu diesen Themen erlassenen Verordnungen.

Sowohl Ursachen als auch Wirkungen von Innenraumbelastungen sind sehr vielfältig. Beim Erwerb, bei der Sanierung oder der Verwaltung von Liegenschaften empfiehlt es sich daher, diese Aspekte frühzeitig zu beachten. Unannehmlichkeiten und hohe Kosten können so vermieden oder mindestens sorgfältig geplant und die Betroffenen (oder gar die Öffentlichkeit) können hinreichend informiert werden. Künftig muss zudem auch der Planung, Konstruktion und Materialwahl mehr Aufmerksamkeit zukommen.

* Dr. Albert von Däniken ist Partner, Daniel Sabathy Projektleiter und Sabina Spinnler Rechtsanw ältin bei der Ecosens AG, Wallisellen.