|
|
25. November 2003, 02:14, Neue Zürcher Zeitung
Von Asbest bis Schimmelpilz
Die Liste möglicher Innenraumbelastungen ist lang
Innenraumbelastungen wie Asbest, PCB, Elektrosmog oder Schimmelpilze können
bei Bewohnern vielfältige Beschwerden auslösen. Eigentümer und
Verwaltungen sind dann gefordert. Die Eruierung und die Beseitigung von Schadstoffen
oder Belastungen sind meist mit hohen Kosten verbunden. Es lohnt sich daher,
der Thematik bereits beim Kauf von Liegenschaften oder bei Sanierungen Aufmerksamkeit
zu schenken. (Red.)
Von Albert von Däniken, Daniel Sabathy und Sabina Spinnler*
Das Innenraumklima ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale
einer Liegenschaft. Im Vordergrund stehen dabei Temperatur und Feuchtigkeit.
Zum Klima gehören aber auch all jene Aspekte im Innenraum, die das
Wohlbefinden beeinflussen. So können Schadstoffe aus Baumaterialien
in die Innenraumluft gelangen und die Gesundheit der Benutzer beeinträchtigen.
Nicht zu vergessen sind physikalische Ursachen wie Lärm oder Elektrosmog.
Inhaber, Bewirtschafter und Benutzer von Liegenschaften machen diese
Aspekte immer häufiger zum Thema. Während der siebziger und
achtziger Jahre wurden Materialien verwendet, die sich im Nachhinein
als gesundheits- oder umweltgefährdend herausstellten und deren
Einsatz inzwischen verboten ist. Da heute viele dieser Gebäude renoviert
oder erneuert werden, kommen solche Materialien zum Vorschein. Bekannte
Beispiele sind Asbest und PCB (polychlorierte Biphenyle). Die Entfernung
und Entsorgung dieser Materialien im Rahmen einer Renovation kann zu
unverhältnismässig hohen Kosten führen.
Stärkere Sensibilisierung
Häufig klagen Bewohner oder Nutzer von Immobilien über gesundheitliche
Beschwerden, deren Ursachen in der schlechten Luftqualität zu suchen sind.
Eigentümer oder Verwaltungen sind dann gezwungen, die Ursachen dieser
Beschwerden abzuklären. So traten zum Beispiel in einer Überbauung
kurz nach der Fenstersanierung bei einzelnen langjährigen Mietern Beschwerden
mit unspezifischen Symptomen auf. Es war naheliegend, dass sich die Situation
durch den Einbau der neuen Fenster verändert hatte. Als mögliche
Ursache wurden die verwendeten Materialien (Anstriche, Lackierungen oder Dämmstoffe)
vermutet. Obwohl Messungen keine signifikanten Konzentrationen an flüchtigen
organischen Verbindungen (VOC) oder Formaldehyd gezeigt hatten, verschwanden
die Symptome, als die Mieter bewusst und regelmässig lüfteten.
Bewohner und Nutzer von Liegenschaften werden auch durch Medienberichte
sensibilisiert. So fragten sich die Bewohner eines über 200-jährigen
Bauernhauses, ob sie mit Belastungen zu rechnen hatten, nachdem sie auf
die Problematik von Biozid-Anwendungen in Holzkonstruktionen aufmerksam
geworden waren. Mittels einer Messung konnte aufgezeigt werden, dass
die Raumluftkonzentration von PCP (Pentachlorphenol) in einem Bereich
liegt, der nach heutiger Kenntnis nicht zu gesundheitlichen Schäden
führt.
Vielfältige Ursachen
Die Ursachen für Unwohlsein oder gar gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang
mit Innenraumbelastungen sind sehr vielfältig. Oft erfolgt die Schädigung über
die eingeatmete Luft, seltener über wiederholten direkten Hautkontakt.
In Baumaterialien verwendete chemische Stoffe wie PCB, PCP, Lindan oder Formaldehyd
gasen aus und gelangen über die Atemluft direkt in die Lungen. Leichtflüchtige
organische Verbindungen (VOC) belasten die Raumluft als Reststoffe von Farbanstrichen
oder Klebstoffen. Asbestfasern und Feinstaub liegen als mikroskopisch kleine
Partikel vor. Sie werden durch die Bewegungen im Raum oder durch Lüftungsanlagen
aufgewirbelt und verteilt und gelangen so in die Atemwege. In andern Fällen
liegen die Quellen für Belastungen ausserhalb der Gebäude. Zu solchen
physikalischen Einwirkungen auf unsern Organismus zählen Elektrosmog (nichtionisierende
elektromagnetische Strahlung, NIS) von Mobilfunkantennen, Hochspannungsanlagen
usw., Radon als radioaktives Gas aus dem Untergrund oder auch Lärm. Diese
Phänomene können schadstoffbedingte Befindlichkeitsstörungen
unter Umständen fördern oder verstärken.
Es gibt auch Luftbelastungen, deren Ursprung natürlicher Art ist.
Schimmelpilze etwa können bei Allergikern und besonders empfindlichen
Menschen zu unangenehmen Symptomen führen und die Raumqualität
stark beeinträchtigen. Einige Stoffwechselprodukte dieser Pilze
zählen zudem zu den hochtoxischen Verbindungen.
Unterschiedliche Beschwerden
Die Reaktion auf die «schlechte Luft» ist individuell. Bei manchen
Menschen führen schon geringste Schadstoffmengen zu verringerter Leistungsfähigkeit,
Schlafstörungen, Atemwegproblemen oder Unbehagen. Andere sind sensibel
auf Gerüche oder gewisse Stoffe, was Allergien auslösen kann. Ebenso
vielfältig sind die gesundheitlichen Auswirkungen. Sie können sehr
unspezifisch sein und sich in Schleimhautreizungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen
und Übelkeit äussern: Man spricht dabei vom «Sick Building
Syndrome». Häufig ist es schwierig, eine direkte Ursache-Wirkungs-Kette
zu definieren - anders als bei toxischen und krebserregenden Stoffen, die gemäss
ihrem Wirkungsprofil zu ernsthaften Erkrankungen führen können und
die meist dosisabhängig und damit berechenbar sind.
Liegen Beschwerden über Belastungen in Wohn- oder Büroräumen
vor, ist der Eigentümer gefordert. Wenn die Ursache des Übels
nicht bekannt ist, wird die Quelle mittels visueller Gutachten und chemischer
oder sensorischer Messungen eruiert. Diese Untersuchungen können
sich langwierig und komplex gestalten. Sanierungen sind wegen der erforderlichen
Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt aufwendig und teuer. Eine
belastete Liegenschaft verliert an Wert, auch wenn sie aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften nicht sofort saniert werden muss. Spätestens vor dem
Rückbau sind die schadstoffhaltigen Materialien zu entfernen und
zu entsorgen. Nicht zu unterschätzen sind auch Imageschäden,
besonders bei grösseren Objekten und dann, wenn die Abklärungen
nicht im Vorfeld vorgenommen, die Sanierungen nicht fachgerecht ausgeführt
und die Betroffenen nicht frühzeitig und korrekt informiert worden
sind.
Keine Rechtsgrundlage
Vermieter müssen vermehrt damit rechnen, dass Mieter die Beseitigung von
Schadstoffen verlangen. Sie können die Forderungen sogar einklagen, zusätzlich
Schadenersatz verlangen oder vom Mietvertrag zurücktreten. Kann der Mieter
beweisen, dass Schadstoffe vorhanden sind, die bei ihm gesundheitliche Schäden
bewirken, dürfte er vor Gericht Erfolg haben. Neben Ansprüchen von
Mietern ist auch mit Schadenersatzforderungen von weiteren Gebäudenutzern
zu rechnen.
In der Schweiz gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorschriften, die
das Thema Innenraumbelastung umfassend abdecken. Der Bundesrat wollte
im neuen Chemikaliengesetz mit dem «Wohngiftartikel» eine
Grundlage schaffen, die es ermöglicht hätte, Raumluft-Grenzwerte
und Regelungen bezüglich Schadstoffquellen zu erlassen. Dieser Vorschlag
wurde jedoch vom Parlament im Herbst 2000 klar verworfen. Somit sind
rechtliche Bestimmungen über die Innenraumluft vorerst nur punktuell,
auf Stufe von Empfehlungen und Richtlinien, vorhanden. Die vom Bundesamt
für Gesundheit empfohlenen Richtwerte zum Schutz von Gebäudenutzern
(z. B. für Formaldehyd und PCB) haben keine Rechtsverbindlichkeit.
Sie können aber für die Beurteilung in einem konkreten Fall
herangezogen werden, wenn allgemein gültige Bestimmungen in Gesetzen
oder Verordnungen direkt auf den Schutz der Gebäudenutzer Bezug
nehmen. Ein gesetzlicher Schutz durch verbindliche Grenzwerte für
physikalische Einwirkungen in Innenräumen durch Radon, NIS und Lärm
findet sich in spezifisch zu diesen Themen erlassenen Verordnungen.
Sowohl Ursachen als auch Wirkungen von Innenraumbelastungen sind sehr
vielfältig. Beim Erwerb, bei der Sanierung oder der Verwaltung von
Liegenschaften empfiehlt es sich daher, diese Aspekte frühzeitig
zu beachten. Unannehmlichkeiten und hohe Kosten können so vermieden
oder mindestens sorgfältig geplant und die Betroffenen (oder gar
die Öffentlichkeit) können hinreichend informiert werden. Künftig
muss zudem auch der Planung, Konstruktion und Materialwahl mehr Aufmerksamkeit
zukommen.
* Dr. Albert von Däniken ist Partner, Daniel Sabathy Projektleiter
und Sabina Spinnler Rechtsanw ältin bei der Ecosens AG, Wallisellen.
|