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Altlasten / Kataster der belasteten Standorte Ecosens unterstützt bei technischen und juristischen Fragen zum Katastereintrag |
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Basierend auf dem Umweltschutzgesetz und der Altlastenverordnung sind die Kantone verpflichtet, bis Ende des Jahres 2003 einen neuen, öffentlich zugänglichen "Kataster der belasteten Standorte" (KbS) aufzubauen. Diese Arbeiten sind momentan im Gange und unterschiedlich weit fortgeschritten. Während die Deponie- und Unfallstandorte zu einem grossen Teil bereits früher in sog. "Altlastenverdachtsflächen-Katastern" erfasst worden sind, besteht insbesondere bei den (ehemaligen) Betriebsstandorten noch Handlungsbedarf. Hier ist mit vielen zusätzlichen Einträgen zu rechnen. Die Kantone sammeln durch interne Archivrecherchen und Befragung der Gemeindebehörden Informationen zu den Standorten. In dieses Verfahren werden aber auch alle Inhaber von (potenziell) belasteten Standorten einbezogen. Sie werden zwingend die Möglichkeit erhalten, vor einem definitiven Kataster-Eintrag Stellung zu nehmen, selber Abklärungen vorzunehmen oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Je nach Situation ist es möglich, den Kataster-Eintrag auf Teilflächen des Grundstückes zu beschränken oder sogar einen Nicht-Eintrag zu bewirken. Falls Sie selber Inhaber eines belasteten Standortes sind, so können unsere Naturwissenschafter und Rechtsanwälte Sie mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:
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![]() Ihre Ansprechpartner für Kataster- und Altlastenfragen: Thomas Kull/Lorenz Lehmann Ecosens AG Grindelstrasse 5 Postfach CH-8304 Wallisellen/Zürich Tel. +41 44 839 47 77 Fax +41 44 839 47 70 E-Mail tkull@ecosens.ch llehmann@ecosens.ch |
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